Die Ruhkopf-Sahm-Methode zur KFZ-Wertminderungsberechnung
Die Ruhkopf-Sahm-Methode ist eine etablierte Berechnungsmethode zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung bei Unfallfahrzeugen. Sie berücksichtigt sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch die Reparaturkosten und das Fahrzeugalter, um einen realistischen Wertminderungsbetrag zu ermitteln.
Die Methode wurde von den Sachverständigen Ruhkopf und Sahm entwickelt und hat sich in der Praxis als zuverlässige Berechnungsgrundlage etabliert. Sie wird häufig von Gutachtern und Gerichten anerkannt und findet breite Anwendung in der Fahrzeugbewertung nach Unfallschäden.
Die Ruhkopf-Sahm-Methode basiert auf folgenden Schritten:
- Ermittlung der Reparaturkostenquote (Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert)
- Bestimmung eines Minderwertfaktors basierend auf der Reparaturkostenquote und dem Fahrzeugalter
- Berechnung der Wertminderung durch Multiplikation von (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) mit dem Minderwertfaktor
Minderwertfaktoren nach Reparaturkostenquote und Fahrzeugalter:
Reparaturkostenquote | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4 Jahre | 5 Jahre |
---|---|---|---|---|---|
0–10 % | 0,01 | 0,015 | 0,02 | 0,015 | 0,01 |
10–20 % | 0,02 | 0,03 | 0,04 | 0,03 | 0,02 |
20–30 % | 0,03 | 0,04 | 0,05 | 0,04 | 0,03 |
30–50 % | 0,04 | 0,05 | 0,06 | 0,05 | 0,04 |
>50 % | 0,05 | 0,06 | 0,07 | 0,06 | 0,05 |
Wertminderung = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) × Minderwertfaktor
Hinweis: Die Ruhkopf-Sahm-Methode wird in der Regel nur für Fahrzeuge bis zu 5 Jahren und mit einem Wiederbeschaffungswert über 5.000 € angewendet.
- Wiederbeschaffungswert: 25.000 €
- Reparaturkosten: 5.000 €
- Fahrzeugalter: 2 Jahre
- Reparaturkostenquote: 5.000 € / 25.000 € = 0,2 (20%)
- Minderwertfaktor bei 2 Jahren und 20% Reparaturkostenquote: 0,03
- Wertminderung: (25.000 € + 5.000 €) × 0,03 = 30.000 € × 0,03 = 900 €
Endergebnis: 900 €
Vorteile
- Berücksichtigt sowohl Wiederbeschaffungswert als auch Reparaturkosten
- Differenzierte Betrachtung nach Fahrzeugalter
- Etablierte Methode mit hoher Akzeptanz bei Gerichten und Versicherungen
Grenzen
- Nicht geeignet für Fahrzeuge älter als 5 Jahre
- Weniger präzise bei sehr niedrigen oder sehr hohen Wiederbeschaffungswerten
- Berücksichtigt nicht alle individuellen Faktoren wie Fahrzeugtyp oder Marktlage
- Bei Fahrzeugen bis zu 5 Jahren
- Bei Fahrzeugen mit einem Wiederbeschaffungswert über 5.000 €
- Wenn eine etablierte und anerkannte Berechnungsmethode benötigt wird
Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Methoden dienen der allgemeinen Information und ersetzen kein individuelles Kfz-Gutachten. Rechtlich verbindliche Auskünfte oder Berechnungen sollten durch einen vereidigten Sachverständigen oder Rechtsbeistand erfolgen. Die genannten Werte, Formeln und Prozentsätze können je nach Quelle, Gerichtsbarkeit und Fahrzeugtyp variieren. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Die Nutzung des Rechners erfolgt auf eigene Verantwortung.