Die Halbgewachs-Methode zur KFZ-Wertminderungsberechnung
Die Halbgewachs-Methode legt besonderen Wert auf das Fahrzeugalter und die Laufleistung, um daraus einen individuelleren Ansatz zur Berechnung der merkantilen Wertminderung abzuleiten. Sie gilt als vertiefte Variante gegenüber pauschalen Verfahren und eignet sich oft für Fahrzeuge, die nicht mehr ganz neu, aber auch nicht zu alt sind.
Der Sachverständige Halbgewachs entwickelte diese Formel als eine Ergänzung zu Ruhkopf/Sahm und Bremer Formel, um den Einfluss von Alter und Laufleistung genauer zu quantifizieren. In der Praxis gibt es verschiedene Tabellen und Faktoren, weshalb das Ergebnis je nach Gutachter variieren kann.
- Basis-Wertminderung: Basierend auf Wiederbeschaffungswert und Fahrzeugalter wird ein Basiswert ermittelt:
- 0-3 Jahre, WBW > 20.000 €: 2.000 €
- 3-6 Jahre, WBW 10-20.000 €: 1.500 €
- 6-10 Jahre, WBW < 10.000 €: 1.000 €
- über 10 Jahre: 500 €
- Altersfaktor: Berechnet als max(0,5, 1,0 - 0,05 × (Alter in Jahren - 1))
- Laufleistungsfaktor: Berechnet als max(0,3, 1,0 - Kilometerstand / 200.000)
- Reparaturfaktor: Berechnet als min(1,0, Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert)
- Endformel:
Wertminderung = Basiswert × Altersfaktor × Laufleistungsfaktor × Reparaturfaktor
- Wiederbeschaffungswert: 25.000 €
- Reparaturkosten: 5.000 €
- Fahrzeugalter: 2 Jahre
- Kilometerstand: 25.000 km
- Basiswert für ein 2 Jahre altes Fahrzeug mit WBW > 20.000 €: 2.000 €
- Altersfaktor (2 Jahre): max(0,5, 1,0 - 0,05 × (2 - 1)) = 0,95
- Laufleistungsfaktor (25.000 km): max(0,3, 1,0 - 25.000 / 200.000) = 0,875
- Reparaturfaktor (5.000 / 25.000): min(1,0, 0,2) = 0,2
- Wertminderung: 2.000 € × 0,95 × 0,875 × 0,2 ≈ 332 €
Endergebnis: ~330 €
Vorteile
- Individuelle Berücksichtigung von Fahrzeugalter und Laufleistung.
- Detaillierter als reine Pauschalen.
- Geeignet für Fahrzeuge, die nicht brandneu, aber auch nicht extrem alt sind.
Grenzen
- Unterschiedliche Tabellen und Faktoren in Umlauf.
- Weniger sinnvoll für Neuwagen (sehr geringe Laufleistung) oder Oldtimer.
- Für Fahrzeuge mit etwas höherer Laufleistung (z. B. >50.000 km) oder ab ca. 3–4 Jahren.
- Wenn eine marktorientierte, aber dennoch differenzierte Betrachtung gewünscht ist.
Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Methoden dienen der allgemeinen Information und ersetzen kein individuelles Kfz-Gutachten. Rechtlich verbindliche Auskünfte oder Berechnungen sollten durch einen vereidigten Sachverständigen oder Rechtsbeistand erfolgen. Die genannten Werte, Formeln und Prozentsätze können je nach Quelle, Gerichtsbarkeit und Fahrzeugtyp variieren. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Die Nutzung des Rechners erfolgt auf eigene Verantwortung.